Arbeitsrecht

Da es bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts gibt, finden sich die Regelungen zersplittert in unterschiedlichen Rechtsquellen. Rechtsanwalt Köhler hilft Ihnen, sich in den vielfältigen Fragen des Arbeitsrechts zurecht zu finden.
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Normen in Form von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, nationalen Gesetzen und Verordnungen sowie zunehmend supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof kommt eine erhebliche Bedeutung.
Der Arbeitsvertrag begründet ein privatrechtliches Schuldverhältnis über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung. Das durch den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis ist von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt bezüglich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort seiner Tätigkeit.
Neben dem im Arbeitsvertragsrecht und dem sogenannten Individualarbeitsrecht steht das kollektive Arbeitsrecht. Dieses umfasst:

  • das Tarifvertragsrecht
  • das Arbeitskampfrecht
  • das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben

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