Schönheitsreparaturen

Allgemein handelt es sich bei Schönheitsreparaturen um Arbeiten, die zur Beseitigung der Gebrauchsspuren einer Wohnung erforderlich sind. Im Wohnraummietrecht trägt der Vermieter nach der gesetzlichen Regelung (§535 Abs.1 BGB) die Last der Instandhaltung der Mietsache. Er kann jedoch im Rahmen des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen dem Mieter auferlegen. Während die Vorgaben durch den Gesetzgeber in den letzten Jahren weitestgehend unverändert geblieben sind, wurden und werden durch die laufende Rechtsprechung die Anforderungen an den Mietvertrag hinsichtlich einer wirksamen Umlage der Schönheitsreparaturen verändert. Für den Vermieter kann eine unwirksame Regelung der  Schönheitsreparaturen  bedeuten, dass er die entsprechenden Arbeiten auf eigene Kosten auszuführen hat und dem Mieter ein Recht zur Minderung der Miete zusteht. Für den Mieter besteht das Risiko einer falschen Interpretation der vertraglichen Regelungen in unnötigen Kosten oder sogar in einer Abmahnung bzw. in extremen Fällen einer Kündigung. Daher profitieren sowohl Mieter als auch Vermieter von einer fundierten anwaltlichen Beratung und Vertretung im Kontext von Schönheitsreparaturen. Als erfahrener Rechtsanwalt auf diesem Gebiet kennt Herr Köhler die aktuelle Rechtslage und kann Sie bei der Bewertung und Gestaltung im konkreten Einzelfall unterstützen.

Abmahnung

Im Wohnraummietverhältnis besteht, ähnlich wie im Arbeitsrecht, die Möglichkeit eine Abmahnung  auszusprechen. Die Möglichkeit eine Abmahnung auszusprechen besteht sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter.

Mit der Abmahnung wird ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners gerügt und es wird die Beendigung des vertragswidrigen Verhaltens gefordert. In den meisten Fällen werden Abmahnungen durch Vermieter ausgesprochen und haben häufig ihre Ursache in verspäteter Mietzahlung, unerlaubter Untervermietung, Lärmbelästigung oder nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen.

Der Inhalt einer Abmahnung muss gewissen Standards, die durch den Gesetzgeber und durch die laufende Rechtsprechung vorgegeben werden, genügen. Auch sind gewisse Formvorschriften zu beachten um wirksam eine Abmahnung auszusprechen. Die Möglichkeiten sich gegen eine erhaltene Abmahnung zur Wehr zu setzen sind im Gegensatz zum Arbeitsrecht eingeschränkt.

Da die Abmahnung häufig auch eine Kündigung des Mietvertrages vorbereitet, ist eine anwaltliche Beratung durch Herrn Köhler sinnvoll.